
- zwischen ProMoveCom.de - vertreten durch DJ: ......................“
- und dem Veranstalter - vertreten durch .............................
1. Der Veranstalter engagiert den Disc Jockey für eine Veranstaltung am ........................ in ...............
Beginn der Veranstaltung ist .......................Uhr, Musikbeginn erfolgt um .................Uhr.
Die Spielzeit beträgt ...................Stunden/ Von:..............bis............. Uhr
Der Disc Jockey ist in der Ausgestaltung des Programms und der
Darbietung frei von kunstbezogenen Weisungen des Veranstalters.
Bestandteil des Vertrages ist der Musikfragebogen, der mind. zwei
Wochen vor Veranstaltung dem Disc Jockey vorliegen muss. Die Zahlung der
Gesamtvergütung ist auch dann vorzunehmen, wenn der Disc Jockey mit
seiner Darbietung bei Veranstalter oder Publikum nicht so ankommen
sollte, wie dies erhofft oder erwartet wurde.
2. Gage:
Es wird
als Festgage für die vereinbarte Zeit vereinbart: ................ €
inkl. gesetzl. Mwst. (bei Überschreitung der vereinbarten Zeit werden
pro angefangener Stunde 35 € berechnet). Die Hälfte der Gage ist per
Vorkasse zu zahlen. Die Vorkasse muss unmittelbar nach der Buchung auf
das Konto....................
Institut:................Inhaber:...............l gutgeschrieben sein,
erst dann ist die Buchung gültig. Die Restzahlung erfolgt in BAR an den
Disc Jockey nach dem Auftritt.
3. Übernachtungskosten - falls
erforderlich: Hotel für ......... Personen incl. Frühstück mit
versichertem Parkplatz nahe des Veranstaltungsortes.
Die Kosten trägt der Veranstalter. Die Hotelanschrift ist mind. zwei Wochen vor dem Spieltermin mitzuteilen.
4.
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Veranstaltung - sofern die
Veranstaltung öffentlich ist - der GEMA mitzuteilen. Die GEMA-Gebühren
trägt der Veranstalter.
5. Bei
Krankheit des Disc Jockeys wird versucht einen gleichwertigen Ersatz
Disc Jockey stellen. Der Veranstalter ist an den Vertrag gebunden.
6.
Der Auftrittsort muss mind. zwei Stunden vor Einlass des Publikums zum
Aufbau der PA und zum Soundcheck zugänglich sein. Bei Beginn des Aufbaus
muss ein Hauselektriker oder eine mit den Stromanschlüssen im
Veranstaltungsraum vertraute Person anwesend sein.
7. Dem Disc Jockey muss genügend Platz zur Verfügung gestellt werden, um sein Equipment aufzubauen. Ein Tisch in der Nähe eines Stromanschlusses muss vorhanden sein.
8. Der Veranstalter stellt dem Disc Jockey und seiner Begleitung genügend Getränke und eine warme Mahlzeit.
9. Bei Vertragsbruch zahlt der Schuldige eine Konventionalstrafe in Höhe der Bruttogage. Es gilt ausschließlich das Recht der BRD. Gerichtsstand ist ECHTERDINGEN. Maßgebend ist allein der schriftliche, abschließende Vertrag und die als Basis gültigen AGB's des ProMoveCom Disc Jockeys. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Über den Vertragsinhalt ist Stillschweigen zu bewahren. Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.
ich(wir) stimme(n) die AGB's zu:
Der Vertrag ist spätestens bis ................... an die vorstehende Adresse zurückzusenden......................................., den ....................
Für den Veranstalter ......................................
Für den ProMoveCom Disc Jockey ......................................